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06. September 2022
Nächste Auflösung eines Frauenbund Zweigvereins droht – Wird Schlussstrich gezogen?

Sarching Am 6.9.lud der KDFB Zweigverein Sarching zur außerordentlichen Mitgliederversammlung. Das Vorstandsteam um Christa Karl erklärte, sie werden sich bei den nächsten Neuwahlen im Frühjahr nicht mehr zur Wahl stellen. Wenn sich kein neues Team findet, droht die Auflösung.

Bis auf den letzten Platz besetzt war die außerordentliche Mitgliederversammlung des KDFB Zweigvereins Sarching im örtlichen Pfarrsaal. Auch der Geistliche Beirat Pfarrer Stefan Wissel war gekommen. Wie das Vorstandsteam mit Christa Karl, Monika Beiderbeck, Irene Danner und Jutta Raith erklärten, sei der Grund, weshalb sie sich nicht mehr zur Wahl stellen werden einzig und allein die steigenden Mitgliedsbeiträge, die nun auf Beschluss der Dachverbände sukzessive jährlich um zwei Euro erhöht werden. Im Jahr 2030 würden dann 48 Euro pro Mitglied fällig. „Das ist zu viel, das wollen wir nicht verantworten, zumal die der Großteil der Mitglieder Rentner ist“, betonte Monika Beiderbeck. „Natürlich wolle man einer neuen Führungsriege nicht die Türen versperren, wer den KDFB Zweigverein leiten möchte, bitte melden“, machte Christa Karl deutlich.

Schriftführerin Jutta Raith erläuterte im Anschluss, um was man sich kümmern müsse und was abzuklären wäre, wenn es zum äußersten Fall einer Auflösung käme. Sollte sich im Frühjahr bei den turnusmäßigen Neuwahlen keine neue Vorstandschaft finden, würde die bisherige Vorstandschaft das Amt kommissarisch übernehmen. Aber sollte sich der KDFB Sarching auflösen, müsste geklärt werden was mit der KDFB-Kapelle würde, der Finanzierung des Patenkindes aber auch die künftige Aufbewahrung von Fahnen, Unterlagen und Chroniken. Jutta Raith erläuterte ferner, dass die Auflösung eines Zweigvereins nicht automatisch die Mitgliedschaft beende. „Die Mitglieder müssen jeder einzeln schriftlich beim Zweigverein kündigen.

Wer bis zum Jahresende dieses Jahres kündigen möchte, muss seine Kündigung bis zum 30.9. Bei der Vorstandschaft abgeben.  Kündigungen sind nur jährlich möglich. Wer erst im nächsten Jahr kündigen möchte, für den gilt, dass die Kündigung bis spätestens 30. September 2023 bei der Vorstandschaft eingegangen sein muss. Wer sich nicht an diese Kündigungsfristen hält, ist ein weiteres Jahr Mitglied. Wenn der Sarchinger Zweigverein aufgelöst wird oder wäre, dann wird die Mitgliedschaft in der Diözese weitergeführt. Schatzmeisterin Monika Beiderbeck erläuterte, dass von den derzeit fälligen 32 Euro Mitgliedsbeitrag über 20 Euro an den Landes- und Bundesverband abgeführt werden. Für einen gemeinnützigen Verein sei das zu viel.

KDFB Vorsitzende und Sprecherin Christa Karl erläuterte, dass man von Seiten des Vereins dieses und nächstes Jahr die Erhöhung trage und von den Mitgliedern lediglich 25 Euro einzieh. „Aber länger kann das der Zweigverein nicht finanzieren“, betonte sie. Im Zuge der außerordentlichen Mitgliederversammlung, stieß die Vorstandschaft eine Diskussion an, denn man machte auch deutlich, dass es schade wäre wenn liebgewordene Traditionen wie Palmbüscherl basteln, Kräuterbuschen binden, Maiandachten oder die Oktoberrosenkränze nicht mehr durchgeführt würden. „Aber das kann man auch als Frauenkreis oder örtliche Frauengemeinschaft“, war der Vorschlag und Konsens, dem die überwiegende Mehrheit zustimmte.

Pfarrer Stefan Wissel erläuterte, dass dies durchaus auch im Rahmen der Pfarreiarbeit möglich und denkbar wäre. Die bestehende Vorstandschaft wird jedenfalls als KDFB-Vorstandsriege das Handtuch werfen, denn die hohen Mitgliedsbeiträge nun auch noch angesichts der Inflation und der damit einhergehenden steigenden Preise, vor allem bei den Lebenshaltungskosten, zu fordern, könne man nicht verantworten©Christine Kroschinski